NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Alle angemeldeten Personen mit Zugang zum Campingplatz sind zur Einhaltung unserer Vorschriften angehalten. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Direktion den Verweis der Betroffenen vom Campingplatz vor. Der Buchungsinhaber haftet für seine eigenen Handlungen und die seiner Mitreisenden. Bei Ankunft sind die entsprechenden Anmeldeformulare auszufüllen und die entgeltlichen Services aufzuführen. Etwaige Abweichungen sind unverzüglich der Rezeption zu melden. An der Rezeption erhalten Sie eine Anmeldekopie, die Sie aus Sicherheitsgründen bzw. auf Anfrage der Mitarbeiter des Campingplatzes vorzuzeigen haben. Vorliegende Vorschriften werden von öffentlich ausgehängten Zusatzvorschriften des Campingplatzes vervollständigt. DAS FÜHREN VON QUADS AUF DEM CAMPINGGELÄNDE IST UNTERSAGT.
INTERNE VORSCHRIFTEN
Der Kunde akzeptiert die Preise und die Datenschutzrichtlinie von Camping Torre de la Mora.
Der Kunde akzeptiert die International Camping Regulations und die Internal Regulations dieser Einrichtung, die an der Rezeption veröffentlicht werden.
ZUGANG ZUM CAMPING: Der Zutritt wird nur Personen gestattet, die mit der erforderlichen Mindestausrüstung ausgestattet sind und die Campingaktivitäten ausüben werden. Personen unter 18 Jahren, die nicht von einer volljährigen Person begleitet werden und für das Verhalten von Minderjährigen verantwortlich sind, wird weder die Unterbringung noch der Zutritt gestattet. Es ist nicht erlaubt, in einem Auto zu übernachten (technisches Datenblatt gilt als Auto).
REGISTRIERUNG: Der Kunde muss bei der Ankunft an der Rezeption den Registrierungsvertrag formalisieren und dabei insbesondere die Anzahl der Personen, Fahrzeuge und sonstigen gebührenpflichtigen Gegenstände angeben. Der Inhaber des Anmeldeformulars muss volljährig sein und haftet für alle Handlungen und Schäden, die er und/oder seine Begleiter verursachen können. Alle Bewohner müssen sich bei der Ankunft persönlich an der Rezeption anmelden und ein Identifikationsarmband haben, das sie während ihres gesamten Aufenthalts sichtbar tragen müssen. Der Vertrag wird vom Kunden unterzeichnet, der damit seine Klauseln akzeptiert. Jede Änderung muss der Rezeption unverzüglich mitgeteilt werden.Der Aufenthalt wird bei der Anmeldung vollständig bezahlt.
ZUGEWIESENER STELLPLATZ
ZUGEWIESENER STELLPLATZ: Der zugewiesene Stellplatz darf nur nach vorheriger Genehmigung durch die Rezeption gewechselt werden. Während Ihres Aufenthaltes ist die Ihnen zugewiesene Parzelle sauber und ordentlich zu halten. Ihr Stellplatz wird Ihnen von der Rezeption bzw. dem Wachdienst zugewiesen, und Sie erhalten Anweisungen zur korrekten Einrichtung des Platzes. Das Fahrzeug ist auf der Parzelle abzustellen (vorausgesetzt, es besteht genügend Platz; oder es wird Ihnen ein Parkplatz durch die Mitarbeiter der Rezeption bzw. des Wachdienstes zugewiesen). Das Anbringen von Sonnendächern einschließlich aus Blättern, Zweigen oder Stoffen u.ä.), Trennzäunen oder Planken, Windschutz, das Ziehen von Gräben, das Anbringen von Leinen bzw. Seilen an jungen oder alten Bäumen bzw. an den Sicherheitszäunen und das Aufhängen von Wäsche und Handtüchern an den Zäunen bleibt strengstens untersagt.
ÜBERLASSUNG VON CAMPINGAUSRÜSTUNG: Camper, die ihre Campingausrüstung anderen Familien überlassen, sind angehalten, davon die Rezeption im Voraus in Kenntnis zu setzen, in deren Ermessen es steht, die entsprechende Überlassung gutzuheißen.
ÜBERLASSUNG VON CAMPINGAUSRÜSTUNG: Camper, die ihre Campingausrüstung anderen Familien überlassen, sind angehalten, davon die Rezeption im Voraus in Kenntnis zu setzen, in deren Ermessen es steht, die entsprechende Überlassung gutzuheißen.
ANLAGEN
UNBELEGTE ZELTE ODER WOHNMOBILE BZW. -WAGEN: Jene Zelte, Wohnmobile und - wagen und ähnliche, die ohne Genehmigung der Rezeption unbelegt sind, gelten als von ihrem Besitzer für aufgegeben und werden von den Mitarbeitern des Campingplatzes entfernt. Der Betreiber des Campingplatzes ist demnach befugt, über die erwähnten Elemente frei zu verfügen und ist von jeglicher Haftung für Folgeschäden befreit.
DAS FÜHREN VON FAHRZEUGEN: Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Zur Vermeidung von Ruhestörungen der übrigen Camper werden Sie gebeten, Ihr Fahrzeug während der Ruhezeiten nicht zu benutzen. Die Benutzung bleibt während der Ruhezeiten (24:00 bis 7:00 Uhr) untersagt. Der Betrieb nicht notwendig motorbetriebener Fahrzeuge auf dem Campingplatz ist untersagt.
SCHWIMMBAD UND SPORTBEREICH:Die Zugangsbedingungen finden Sie am Eingangstor zum Gelände. Der Zutritt von Kindern unter 11 Jahren ist nur in Begleitung eines Volljährigen gestattet, der für sie die Haftung übernimmt.
*Die Verwendung der bei der Registrierung bereitgestellten Identifikationsarmbänder ist jederzeit obligatorisch.
VERSICHERUNGEN
HAUSTIERE: Sie werden mit ihrer Karte zugelassen und solange sie an der Leine geführt werden. Sie sind in den angegebenen Bereichen sowie in den Bungalows, Triganos, Mobilheimen und den übrigen Unterkünften nicht gestattet. Für den Fall, dass Haustiere sich selbst erleichtern, muss der Besitzer sie abholen. Zur genauen Einhaltung wird eine Hundeordnung mitgeliefert. Die Besitzer der Tiere haften für alle Schäden, die sie verursachen.
VERSICHERUNG: Die Direktion lehnt jegliche Haftung im Falle von Diebstahl, Unfall oder Sach- oder Personenschäden durch Dritte ab. Ebenso haftet er nicht für Schäden durch Sturm, Feuer, höhere Gewalt... Jeder Camper muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Wertgegenstände können in den an der Rezeption aufgestellten Schließfächern deponiert werden.
VERLORENE GEGENSTÄNDE: Sie werden für einen Zeitraum von maximal 20 Tagen ordnungsgemäß aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Zeit gelten die Gegenstände als außerhalb der Obhut von Camping Torre de la Mora.
VERSICHERUNG: Die Direktion lehnt jegliche Haftung im Falle von Diebstahl, Unfall oder Sach- oder Personenschäden durch Dritte ab. Ebenso haftet er nicht für Schäden durch Sturm, Feuer, höhere Gewalt... Jeder Camper muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Wertgegenstände können in den an der Rezeption aufgestellten Schließfächern deponiert werden.
VERLORENE GEGENSTÄNDE: Sie werden für einen Zeitraum von maximal 20 Tagen ordnungsgemäß aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Zeit gelten die Gegenstände als außerhalb der Obhut von Camping Torre de la Mora.
SERVICES
HYDRALLE: Es ist strengstens verboten, die Hydranten ohne ausdrückliche Genehmigung der Campingleitung zu benutzen. Sie dürfen nur im Brandfall eingesetzt werden.
ABWASSER: Die Verwendung der entsprechenden Behälter ist obligatorisch und diese dürfen ausschließlich in das im Sanitärgebäude befindliche Chemie-WC entleert werden.
BRUNNEN, WASCHBECKEN UND WASCHRÄUME : Straßenbrunnen dürfen ausschließlich zur Gewinnung von angenehmem Trinkwasser und auf keinen Fall zum Waschen von Kleidung verwendet werden.
ABWASSER: Die Verwendung der entsprechenden Behälter ist obligatorisch und diese dürfen ausschließlich in das im Sanitärgebäude befindliche Chemie-WC entleert werden.
BRUNNEN, WASCHBECKEN UND WASCHRÄUME : Straßenbrunnen dürfen ausschließlich zur Gewinnung von angenehmem Trinkwasser und auf keinen Fall zum Waschen von Kleidung verwendet werden.
ELEKTROVERSORGUNG: Der offizielle Elektriker des Campingplatzes ist die einzige Person, die berechtigt ist, die Stromkästen zu handhaben. Jedem Grundstück wird ein Stecker zugeordnet, der 6A liefert. Die Türen der Versorgungskästen müssen immer geschlossen sein.
AUTOWÄSCHE: Der Campingplatz verfügt über einen geeigneten Platz zum Waschen von Autos und es ist verboten, sie in einem anderen Teil des Campingplatzes zu waschen.
AUTOWÄSCHE: Der Campingplatz verfügt über einen geeigneten Platz zum Waschen von Autos und es ist verboten, sie in einem anderen Teil des Campingplatzes zu waschen.
GEMEINSCHAFTSBEREICHE
PLAKATE: Das Anbringen von Plakaten am Mobiliar oder an den Bäumen des Campingplatzes ist nicht gestattet.
GRILLEN: Das Entzünden von Feuer auf dem Boden ist verboten, mit Ausnahme von Butangas- oder Elektrokochern, sofern die Witterungsbedingungen es zulassen und unter Beachtung der größtmöglichen Vorsichtsmaßnahmen. Die Vorschrift unterliegt Änderungen gemäß der Vorbeugungsmaßnahmen der Forstbehörde der katalanischen Landesregierung, Generalitat de Catalunya.
GRÜNANLAGEN: Das Bepflanzen ist auf den Parzellen bzw. in den Grünbereichen nicht gestattet Achten Sie auf Pflanzen, Bäume und Gärten.
GRILLEN: Das Entzünden von Feuer auf dem Boden ist verboten, mit Ausnahme von Butangas- oder Elektrokochern, sofern die Witterungsbedingungen es zulassen und unter Beachtung der größtmöglichen Vorsichtsmaßnahmen. Die Vorschrift unterliegt Änderungen gemäß der Vorbeugungsmaßnahmen der Forstbehörde der katalanischen Landesregierung, Generalitat de Catalunya.
GRÜNANLAGEN: Das Bepflanzen ist auf den Parzellen bzw. in den Grünbereichen nicht gestattet Achten Sie auf Pflanzen, Bäume und Gärten.
VORSCHRIFTEN FÜR HUNDEHALTER
VORGESCHRIEBEN:Der Nachweis einer entsprechenden Tierhaftpflichtversicherung.
ES BLEIBT AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT:
* Unangeleinte Hunde.
* Zugang mit Hunden zu den Sanitäranlagen und zu ausgewiesenen Bereichen.
* Hunde an und im Pool und auf der Sonnenterrasse.
* Zugang mit Hunden zum Supermarkt, Bars und Restaurants.
* Das Verrichten ihrer „Geschäfte“ auf dem Campingplatz.
* Das Stören von Personen.
* Gassi gehen auf dem Campingplatz inklusive auf den unbelegten Parzellen (beispielsweise freier Bereich zum Zelten, Torre Bereich, …). Die Zuwiderhandlung der Vorschriften ahndet die Geschäftsführung mit dem Verweis der Hundehalterfamilie vom Campingplatz. Wir weisen darauf hin, dass nach der spanischen Gesetzgebung Hunde an den Stränden nicht zugelassen sind. Für Hunde ist ein vorgeschriebener Betrag zu entrichten. Hunde sind in den Bungalows, Mobilheimen, Triganos und weiteren Unterkünften untersagt. Folgend aufgeführte, gefährliche Hunderassen sind nicht gestattet: Bullmastiff, Bordeauxdogge, Pit Bull (Pit Bull Terrier), Tosa-Kampfhund (Tosa Inu), Akita Inu, Dobermann, Fila Brasileiro, Kanarische Dogge, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastino Napoletano, Rottweiler, American Staffordshire Terrier und weitere Kreuzungen aufgeführter Hunderassen.
ES BLEIBT AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT:
* Unangeleinte Hunde.
* Zugang mit Hunden zu den Sanitäranlagen und zu ausgewiesenen Bereichen.
* Hunde an und im Pool und auf der Sonnenterrasse.
* Zugang mit Hunden zum Supermarkt, Bars und Restaurants.
* Das Verrichten ihrer „Geschäfte“ auf dem Campingplatz.
* Das Stören von Personen.
* Gassi gehen auf dem Campingplatz inklusive auf den unbelegten Parzellen (beispielsweise freier Bereich zum Zelten, Torre Bereich, …). Die Zuwiderhandlung der Vorschriften ahndet die Geschäftsführung mit dem Verweis der Hundehalterfamilie vom Campingplatz. Wir weisen darauf hin, dass nach der spanischen Gesetzgebung Hunde an den Stränden nicht zugelassen sind. Für Hunde ist ein vorgeschriebener Betrag zu entrichten. Hunde sind in den Bungalows, Mobilheimen, Triganos und weiteren Unterkünften untersagt. Folgend aufgeführte, gefährliche Hunderassen sind nicht gestattet: Bullmastiff, Bordeauxdogge, Pit Bull (Pit Bull Terrier), Tosa-Kampfhund (Tosa Inu), Akita Inu, Dobermann, Fila Brasileiro, Kanarische Dogge, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastino Napoletano, Rottweiler, American Staffordshire Terrier und weitere Kreuzungen aufgeführter Hunderassen.
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