NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Alle angemeldeten Personen mit Zugang zum Campingplatz sind zur Einhaltung unserer Vorschriften angehalten. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Direktion den Verweis der Betroffenen vom Campingplatz vor. Der Buchungsinhaber haftet für seine eigenen Handlungen und die seiner Mitreisenden. Bei Ankunft sind die entsprechenden Anmeldeformulare auszufüllen und die entgeltlichen Services aufzuführen. Etwaige Abweichungen sind unverzüglich der Rezeption zu melden. An der Rezeption erhalten Sie eine Anmeldekopie, die Sie aus Sicherheitsgründen bzw. auf Anfrage der Mitarbeiter des Campingplatzes vorzuzeigen haben. Vorliegende Vorschriften werden von öffentlich ausgehängten Zusatzvorschriften des Campingplatzes vervollständigt. DAS FÜHREN VON QUADS AUF DEM CAMPINGGELÄNDE IST UNTERSAGT.
INTERNE VORSCHRIFTEN
ZUGANG ZUM CAMPINGPLATZ: Der Zugang zum Campingplatz ist ausschließlich Personen vorbehalten, die mit einer Mindestausrüstung zum Zwecke des Campens anreisen. Personen unter 18 Jahren ist der Zugang nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestatteten volljährigen Personen gestattet, die für ihr Verhalten und ihre Aktionen haften. Eltern oder Begleitpersonen von Minderjährigen übernehmen die Verantwortung für Schäden bzw. Unfälle, die von unter ihrem Schutz stehenden Minderjährigen während ihres Aufenthaltes auf dem Campingplatz verursacht werden.
TARIFE:
Die Preise finden gemäß der Zahl der Übernachtungen Anwendung. Jede gebuchte Übernachtung auf dem Campingplatz endet um 12:00 Uhr. Bei Abreise nach 12:00 Uhr wird eine weitere Übernachtung in Rechnung gestellt. Der Campingplatz berechnet einen Mindestpreis pro Parzelle.
ZUGEWIESENER STELLPLATZ
ZUGEWIESENER STELLPLATZ: Der zugewiesene Stellplatz darf nur nach vorheriger Genehmigung durch die Rezeption gewechselt werden. Während Ihres Aufenthaltes ist die Ihnen zugewiesene Parzelle sauber und ordentlich zu halten. Ihr Stellplatz wird Ihnen von der Rezeption bzw. dem Wachdienst zugewiesen, und Sie erhalten Anweisungen zur korrekten Einrichtung des Platzes. Das Fahrzeug ist auf der Parzelle abzustellen (vorausgesetzt, es besteht genügend Platz; oder es wird Ihnen ein Parkplatz durch die Mitarbeiter der Rezeption bzw. des Wachdienstes zugewiesen). Das Anbringen von Sonnendächern einschließlich aus Blättern, Zweigen oder Stoffen u.ä.), Trennzäunen oder Planken, Windschutz, das Ziehen von Gräben, das Anbringen von Leinen bzw. Seilen an jungen oder alten Bäumen bzw. an den Sicherheitszäunen und das Aufhängen von Wäsche und Handtüchern an den Zäunen bleibt strengstens untersagt.
ÜBERLASSUNG VON CAMPINGAUSRÜSTUNG: Camper, die ihre Campingausrüstung anderen Familien überlassen, sind angehalten, davon die Rezeption im Voraus in Kenntnis zu setzen, in deren Ermessen es steht, die entsprechende Überlassung gutzuheißen.
ÜBERLASSUNG VON CAMPINGAUSRÜSTUNG: Camper, die ihre Campingausrüstung anderen Familien überlassen, sind angehalten, davon die Rezeption im Voraus in Kenntnis zu setzen, in deren Ermessen es steht, die entsprechende Überlassung gutzuheißen.
ANLAGEN
UNBELEGTE ZELTE ODER WOHNMOBILE BZW. -WAGEN: Jene Zelte, Wohnmobile und - wagen und ähnliche, die ohne Genehmigung der Rezeption unbelegt sind, gelten als von ihrem Besitzer für aufgegeben und werden von den Mitarbeitern des Campingplatzes entfernt. Der Betreiber des Campingplatzes ist demnach befugt, über die erwähnten Elemente frei zu verfügen und ist von jeglicher Haftung für Folgeschäden befreit.
DAS FÜHREN VON FAHRZEUGEN: Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Zur Vermeidung von Ruhestörungen der übrigen Camper werden Sie gebeten, Ihr Fahrzeug während der Ruhezeiten nicht zu benutzen. Die Benutzung bleibt während der Ruhezeiten (24:00 bis 7:00 Uhr) untersagt. Der Betrieb nicht notwendig motorbetriebener Fahrzeuge auf dem Campingplatz ist untersagt.
SCHWIMMBAD UND SPORTBEREICH:Die Zugangsbedingungen finden Sie am Eingangstor zum Gelände. Der Zutritt von Kindern unter 11 Jahren ist nur in Begleitung eines Volljährigen gestattet, der für sie die Haftung übernimmt.
*Die Verwendung der bei der Registrierung bereitgestellten Identifikationsarmbänder ist jederzeit obligatorisch.
VERSICHERUNGEN
HAUSTIERE: Erlaubt mit Tierpass und stets angeleint. Nicht zugelassen in den entsprechend ausgezeichneten Bereichen, Bungalows, Triganos, Mobilheimen und anderen Unterkünften. Der Tierhalter hat den Kot seines Haustieres zu entfernen. Der Vorschriftenkatalog ist von den Hundehaltern einzuhalten. Tierhalter haften für alle von ihren Haustieren verursachten Schäden.
VERSICHERUNGEN: Die Direktion übernimmt keinerlei Haftung von durch Dritte verursachten Raub, Unfall oder Schäden an Gegenständen oder Personen. Ebenso haftet sie nicht für Schäden, die durch Unwetter, Feuer, höhere Gewalt usw. verursacht werden. Jeder einzelne Camper hat eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Wertgegenstände sind in den Safes an der Rezeption aufzubewahren.
BRUNNEN, SPÜLBECKEN UND WASCHKÜCHEN: Die Straßenbrunnen sind ausschließlich der Entnahme von Trinkwasser vorbehalten und dienen nicht zur Wäsche von Kleidung.
VERSICHERUNGEN: Die Direktion übernimmt keinerlei Haftung von durch Dritte verursachten Raub, Unfall oder Schäden an Gegenständen oder Personen. Ebenso haftet sie nicht für Schäden, die durch Unwetter, Feuer, höhere Gewalt usw. verursacht werden. Jeder einzelne Camper hat eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Wertgegenstände sind in den Safes an der Rezeption aufzubewahren.
BRUNNEN, SPÜLBECKEN UND WASCHKÜCHEN: Die Straßenbrunnen sind ausschließlich der Entnahme von Trinkwasser vorbehalten und dienen nicht zur Wäsche von Kleidung.
SERVICES
HYDRANTEN: Die Benutzung der Hydranten ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Geschäftsführung des Campingplatzes untersagt. Die Hydranten dienen ausschließlich im Brandfall.
ABWASSER:Die Verwendung der entsprechenden Behälter ist vorgeschrieben, und diese dürfen einzig und allein in den Chemietoiletten im Sanitärgebäude entleert werden.
STROMVERSORGUNG: Der durch den Campingplatz beauftragte Elektriker ist als einziger dazu befugt, an den Stromkästen zu arbeiten. Jeder Parzelle wird eine 6A Netzwerkdose zugeteilt. Die Türen zu den Stromkästen sind stets verschlossen zu halten.
AUTOWÄSCHE: Auf dem Campingplatz steht ein entsprechender Bereich für die Autowäsche zur Verfügung. Die Autowäsche in anderen Bereichen des Campingplatzes ist untersagt.
ABWASSER:Die Verwendung der entsprechenden Behälter ist vorgeschrieben, und diese dürfen einzig und allein in den Chemietoiletten im Sanitärgebäude entleert werden.
STROMVERSORGUNG: Der durch den Campingplatz beauftragte Elektriker ist als einziger dazu befugt, an den Stromkästen zu arbeiten. Jeder Parzelle wird eine 6A Netzwerkdose zugeteilt. Die Türen zu den Stromkästen sind stets verschlossen zu halten.
AUTOWÄSCHE: Auf dem Campingplatz steht ein entsprechender Bereich für die Autowäsche zur Verfügung. Die Autowäsche in anderen Bereichen des Campingplatzes ist untersagt.
GEMEINSCHAFTSBEREICHE
PLAKATE: Das Anbringen von Plakaten am Mobiliar oder an den Bäumen des Campingplatzes ist nicht gestattet.
GRILLEN: Das Entzünden von Feuer auf dem Boden ist verboten, mit Ausnahme von Butangas- oder Elektrokochern, sofern die Witterungsbedingungen es zulassen und unter Beachtung der größtmöglichen Vorsichtsmaßnahmen. Die Vorschrift unterliegt Änderungen gemäß der Vorbeugungsmaßnahmen der Forstbehörde der katalanischen Landesregierung, Generalitat de Catalunya.
GRÜNANLAGEN: Das Bepflanzen ist auf den Parzellen bzw. in den Grünbereichen nicht gestattet Achten Sie auf Pflanzen, Bäume und Gärten.
GRILLEN: Das Entzünden von Feuer auf dem Boden ist verboten, mit Ausnahme von Butangas- oder Elektrokochern, sofern die Witterungsbedingungen es zulassen und unter Beachtung der größtmöglichen Vorsichtsmaßnahmen. Die Vorschrift unterliegt Änderungen gemäß der Vorbeugungsmaßnahmen der Forstbehörde der katalanischen Landesregierung, Generalitat de Catalunya.
GRÜNANLAGEN: Das Bepflanzen ist auf den Parzellen bzw. in den Grünbereichen nicht gestattet Achten Sie auf Pflanzen, Bäume und Gärten.
VORSCHRIFTEN FÜR HUNDEHALTER
VORGESCHRIEBEN:Der Nachweis einer entsprechenden Tierhaftpflichtversicherung.
ES BLEIBT AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT:
* Unangeleinte Hunde.
* Zugang mit Hunden zu den Sanitäranlagen und zu ausgewiesenen Bereichen.
* Hunde an und im Pool und auf der Sonnenterrasse.
* Zugang mit Hunden zum Supermarkt, Bars und Restaurants.
* Das Verrichten ihrer „Geschäfte“ auf dem Campingplatz.
* Das Stören von Personen.
* Gassi gehen auf dem Campingplatz inklusive auf den unbelegten Parzellen (beispielsweise freier Bereich zum Zelten, Torre Bereich, …). Die Zuwiderhandlung der Vorschriften ahndet die Geschäftsführung mit dem Verweis der Hundehalterfamilie vom Campingplatz. Wir weisen darauf hin, dass nach der spanischen Gesetzgebung Hunde an den Stränden nicht zugelassen sind. Für Hunde ist ein vorgeschriebener Betrag zu entrichten. Hunde sind in den Bungalows, Mobilheimen, Triganos und weiteren Unterkünften untersagt. Folgend aufgeführte, gefährliche Hunderassen sind nicht gestattet: Bullmastiff, Bordeauxdogge, Pit Bull (Pit Bull Terrier), Tosa-Kampfhund (Tosa Inu), Akita Inu, Dobermann, Fila Brasileiro, Kanarische Dogge, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastino Napoletano, Rottweiler, American Staffordshire Terrier und weitere Kreuzungen aufgeführter Hunderassen.
ES BLEIBT AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT:
* Unangeleinte Hunde.
* Zugang mit Hunden zu den Sanitäranlagen und zu ausgewiesenen Bereichen.
* Hunde an und im Pool und auf der Sonnenterrasse.
* Zugang mit Hunden zum Supermarkt, Bars und Restaurants.
* Das Verrichten ihrer „Geschäfte“ auf dem Campingplatz.
* Das Stören von Personen.
* Gassi gehen auf dem Campingplatz inklusive auf den unbelegten Parzellen (beispielsweise freier Bereich zum Zelten, Torre Bereich, …). Die Zuwiderhandlung der Vorschriften ahndet die Geschäftsführung mit dem Verweis der Hundehalterfamilie vom Campingplatz. Wir weisen darauf hin, dass nach der spanischen Gesetzgebung Hunde an den Stränden nicht zugelassen sind. Für Hunde ist ein vorgeschriebener Betrag zu entrichten. Hunde sind in den Bungalows, Mobilheimen, Triganos und weiteren Unterkünften untersagt. Folgend aufgeführte, gefährliche Hunderassen sind nicht gestattet: Bullmastiff, Bordeauxdogge, Pit Bull (Pit Bull Terrier), Tosa-Kampfhund (Tosa Inu), Akita Inu, Dobermann, Fila Brasileiro, Kanarische Dogge, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastino Napoletano, Rottweiler, American Staffordshire Terrier und weitere Kreuzungen aufgeführter Hunderassen.
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